Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

1.1. Der Kunde akzeptiert die jeweils gültigen Kundenbedingungen und die im Anhang beschriebene Hausordnung.

1.2. Der Geschäftsführer ist berechtigt, die Benützungs- und Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung zu ändern, sofern diese Änderungen geringfügig oder sachlich gerechtfertigt sind.

 

2.Vertragsvereinbarungen

2.1. Der Patient/Kunde verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und den Einrichtungsgegenständen sorgsam umzugehen. Sachbeschädigungen werden auf Kosten des Verursachers behoben.

2.2. Eine Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen die Praxisgemeinschaft „Die Humanmechaniker“ aus dieser Geschäftsvereinbarung ist ausgeschlossen.

 

3.Physiotherapie – Abrechnungsmodus

3.1. Wahltherapeuten-Modus
Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass alle physiotherapeutischen Behandlungen in der Praxisgemeinschaft „Die Humanmechaniker“ im Zuge des Wahltherapeuten-Modus abgerechnet werden.

Das bedeutet, dass alle Leistungen, welche von der Praxisgemeinschaft „Die Humanmechaniker“ erbracht werden, vorerst dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden.

Für Sie als Patient heißt es, dass Sie vor Behandlungsbeginn eine Verordnung (Zuweisung) des behandelnden Arztes benötigen, welche vor der ersten Behandlung chefärztlich bewilligt werden muss.

Info: Als Wahltherapeut hat man nicht automatisch bei allen Krankenkassen einen Vertrag, deshalb erkundigen Sie sich bitte vor der 1. Behandlung, ob Ihr Physiotherapeut im Wahlphysiotherapeutenverzeichnis Ihrer Sozialversicherung aufscheint.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die Tarife der Therapeuten und die Kostenrückerstattung der Krankenkassen unterschiedlich hoch sein können. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrem Wahltherapeuten und Ihrer Krankenkassa im Vorhinein über die Höhe seines Honorars und der Kostenrückerstattung.

Hierbei wird darauf hingewiesen, dass nach Abschluss der Behandlung, eingebrachte Forderungen von Seiten des Patienten nicht berücksichtigt werden können und die erfolgten Leistungen zur Gänze verrechnet werden.

Die Praxisgemeinschaft „Die Humanmechaniker“ übernimmt keine Verantwortung für Mehrkosten, die durch etwaiges Verabsäumen der Einholung einer Honorarinformation entstehen.

3.2. Rechnungsweg
Der Patient erhält nach Abschluss der Therapie eine Rechnung per Post zugesandt, welche innerhalb einer Frist von 10 Tagen einbezahlt werden muss. Bei Barzahlung wird dieser Zahlungsvorgang auf der Honorarnote vermerkt und der Zahlungseingang bestätigt- die Honorarnote gilt damit als Einzahlungsbestätigung. Die Rechnung beinhaltet eine Original-Honorarnote, ein Informationsblatt bezüglich der Abwicklung der Kostenrückerstattung, einen Erlagschein, sowie den Original-Überweisungsschein, sofern er bei Beginn der Behandlung dem Physiotherapeuten ausgehändigt wurde.
Im Falle einer längeren Therapie-Periode ist die Praxisgemeinschaft „Die Humanmechaniker“ berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen. In der Regel werden diese zu Quartalsende beziehungsweise nach Beendigung der sechsten Therapie ausgesendet. Bei längeren Therapieperioden ist die Praxisgemeinschaft „Die Humanmechaniker“ berechtigt, die Zwischenrechnungen jeweils zu Monatsende zu stellen.

3.3. Mahnweg
Falls der Zahlungsaufforderung nach 10 Tagen nicht nachgekommen wird, kommt es zum Mahnweg und damit automatisch verbundenen Mehrkosten für den Patienten. Die Praxisgemeinschaft „Die Humanmechaniker“ ist berechtigt, Mahnspesen für den damit entstandenen Mehraufwand zu berechnen.

 

4. Physiotherapie-Abrechnung mit den Krankenkassen

4.1. Kostenrückerstattung
Nach Bezahlung der Honorarnote hat der Patient die Möglichkeit, eine Kostenrückerstattung zu beantragen. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt: Die Original-Honorarnote, der Einzahlungsbeleg und der Überweisungsschein der zuweisenden Stelle. Die Höhe der Kostenrückerstattung variiert innerhalb der verschiedenen Krankenkassen, beträgt zum Beispiel bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse 80% des Kassentarifes.

Tarifänderungen sind dem Therapeuten vorbehalten.

4.2. Arbeitsunfall

Im Falle eines Arbeitsunfalls übernimmt die Unfallversicherung Ihres Arbeitsgebers die gesamten Kosten, die für die physiotherapeutische Behandlung anfallen. Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte die AUVA (Tel.: +43 732 23 33-0)

4.3. Chefarztpflicht
Die Praxisgemeinschaft „Die Humanmechaniker“ übernimmt keine Verantwortung für Mehrkosten, die durch etwaiges Verabsäumen der Einholung einer chefärztlichen Bewilligung bei der zuständigen Krankenkasse entstehen. Im Falle einer Chefarztpflicht obliegt es dem Patienten, einen weiteren Überweisungsschein bei der zuweisenden Stelle zu beantragen. Den chefärztlichen Bewilligungsantrag übernimmt die Praxisgemeinschaft „Die Humanmechaniker“.

4.4. Therapiedauer
Die Therapiedauer wird jeweils vom Therapeuten festgelegt. Sie ist spezifisch auf den Patienten und dessen Befundungs-Ergebnis abgestimmt und ist daher von Patient zu Patient variabel. Für den Fall, dass der Patient eine bestimmte Therapiedauer nicht überschreiten möchte, ist es notwendig, dies dem Therapeuten vor Beginn der Behandlung mitzuteilen. Andernfalls wird darauf hingewiesen, dass, nach Abschluss der Behandlung, eingebrachte Forderungen von Seiten des Patienten nicht berücksichtigt werden können und die erfolgten Leistungen zur Gänze verrechnet werden.

4.5. Erstbehandlung

Beim ersten Behandlungstermin sind die bewilligte Zuweisung, ärztliche Befunde, Röntgenbilder, MRT ect., sowie bequeme Kleidung mitzunehmen.

 

5.Terminänderungen/-absagen

Da es nicht möglich ist kurzfristig abgesagte Termine an andere Patienten zu vergeben, bitte ich Sie die Absage eines Termins mind. 24h vor diesem bekannt zu geben. Es ist zu beachten, dass nicht eingehaltene bzw. zu spät abgesagte Termine zur Gänze verrechnet werden müssen!

 

6.Nebenabreden/Irrtumsanfechtung

Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Ebenso gibt es auch keine Irrtumsanfechtung.

 

7.Haftung

7.1.Die Praxisgemeinschaft „Die Humanmechaniker“ übernimmt keine Haftung für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und Geld.

7.2. Es werden keinerlei Haftungen für Sach- und Körperschäden, die dem Kunden durch unsachgemäße Benutzung von Gerätschaften und für solche, die ihm durch Dritte zugefügt werden, übernommen. Es obliegt dem Kunden, bei Benutzung von Gerätschaften Gebrauchsvorgänge bei der Geschäftsführung der Praxisgemeinschaft „Die Humanmechaniker“, zu erfragen; ansonsten erfolgt die Benutzung auf eigene Gefahr.

7.3. Beschwerden, die auf Funktionsstörungen des Haltungs- und Bewegungssystems beruhen, können als Folgen Bewegungseinschränkungen und Schmerzen sowie Taubheits- und Kribbelgefühle im Bereich der Wirbelsäule und an Armen und Beinen haben.

Bei Störungen im Bereich der Halswirbelsäule können Nackenschmerzen, Seh- und Hörstörungen, Ohrgeräusche, Schluck- und Stimmstörungen, Halsschmerzen, Fremdkörper-, Kloß- und Engegefühle im Hals, Schweißausbrüche und Schlafstörungen sowie Funktionsstörungen innerer Organe (z.B. Verdauungsstörungen) auftreten.

Mit verschiedenen Techniken und therapeutischen Handgriffen aus dem Bereich der Physiotherapie und der manuellen Medizin kann Ihr Therapeut auf Funktionsstörungen des Haltungs- und Bewegungsapparates einwirken.

Mögliche Risiken der Behandlung durch manuelle Mobilisation (Handgrifftechnik ohne Impuls, zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Beweglichkeit von Gelenken) und Manipulation (Handgrifftechnik mit Impuls, zur Wiederherstellung der Beweglichkeit von Gelenken an der Wirbelsäule, an Armen und Beinen sowie von Rippen)

  • Bei Behandlungen an Armen und Beinen können vorübergehend muskelkaterähnliche Beschwerden auftreten.
  • Wird ein nicht erkennbarer Bandscheibenvorfall durch den gezielten therapeutischen Handgriff aktiviert, kann es zu Lähmungen und Funktionsstörungen kommen.
  • Bei bestehenden Bandscheibenvorfällen kann es zur Beeinträchtigung von Nerven kommen.
  • Durch Verletzungen der muskulären Innenwand der Arterien der Halswirbelsäule können sich Blutgerinnsel (Thrombose) bilden, die sich ablösen und Blutgefäße verschließen können (Embolie), was zu schweren bleibenden Schädigungen des Hirnstammes führen kann

Manipulationen an der Wirbelsäule sind ausschließlich Ärzten, Osteopathen und Physiotherapeuten vorbehalten

  • Sollten Sie während der Behandlung irgendwelche Beschwerden oder Missempfindungen haben, teilen Sie dies bitte sofort Ihrem Therapeuten mit.
  • Eine vorübergehende Verstärkung der vorher vorhandenen Beschwerden für einige Stunden bis zu einem Tag ist möglich und kann als ungefährlich eingestuft werden.
  • Nach einer Behandlung an der Halswirbelsäule sollten Sie die Praxis erst nach etwa 20 Minuten verlassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie aktiv am Verkehr teilnehmen.

8. Verschwiegenheitspflicht

Persönliche und medizinische Daten, die im Zuge einer Behandlung der Praxisgemeinschaft „Die Humanmechaniker“ weitergegeben werden, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden nicht an Dritte weiter gegeben.

 

9. Gerichtsstand

Es ist österreichisches Recht anzuwenden. Bei Streitigkeiten aus gegenständlichem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Linz vereinbart.